Das Sammeln des Lagergeldes der deutschen Kriegsgefangenenlager (KGL) im Ersten Weltkrieg ist bei den Scheckmarken und dort besonders in Bezug auf die diversen Ausgaben des X. Armeekorps eine große Herausforderung.
Die Tatsache, dass die meisten Akten der Armeekorps beim Luftangriff der Alliierten auf Potsdam am 18.April 1945 zerstört worden sind, sorgt für nur begrenzte Hintergrundinformationen zu Arten und Alltagsgebrauch.
Was an militärischen Unterlagen zum Ersten Weltkrieg in Deutschland zusammengetragen wurde, ist damals im Bombenhagel in und um Berlin verbrannt.
Die Militärgeschichtsschreibung wurde stark beeinträchtigt.
Historiker gehen immer wieder neue Wege, um in lokalen und regionalen Archiven nach Informationen zu den diversen Kriegsgefangenenlagern zu forschen.
Auch Heimatvereine in den entsprechenden Ortschaften sind dabei eine Hilfe.
Neu auftauchende Erkenntnisse zu Varianten und Gebrauch der Scheckmarken sowie des Kriegslagergeldes generell sind dadurch immer wieder möglich.
Es ist erstaunlich, wie wenig wir über die Kriegsgefangenschaft und die Kriegsgefangenenlager aus dieser Zeit wissen. Allein in Deutschland gab es zwischen 1914 und 1918 schätzungsweise 2,5 Millionen Gefangene. Man kann davon ausgehen, dass es in jedem Lager ein Zahlungsmittel in Form von Lagergeld gab. Dies wurde größtenteils als Papiergeld eingeführt. Hier waren die Scheckmarken, welche sich in Optik und Druckweise eher als Briefmarken tarnten, die wohl einheitlichste Lösung. Das preußische X. Armeekorps als Großverband war für viele dieser Lager zuständig und verantwortete die umfangreichste Reihe an genutzten Marken.
Im Sammlermarkt stellt sich die Nachfrage und das Preisniveau seit Jahren als äußerst stabil dar. Während es in den letzten Jahren beim deutschen Notgeld und Papiergeld, außerhalb von Spitzenqualitäten einen Preisverfall gegeben hat, sind besonders die Zahlungsmittel
der Kriegsgefangenenlager und da speziell die
Scheckmarken und Lagergeldscheine bei Sammlern gefragt.
Dies äußert sich nicht nur in stabilen Preisen, sondern in einigen Fällen auch in deutlichen Preissteigerungen. Es gibt hier nicht nur wenige Massenausgaben, sondern auch oft nur ein sehr geringes Angebot. Bestimmte Werte sind kaum erhältlich, was die Spannung aufrechterhält. Den Markt zu beobachten, um im Falle des Falles die Sammlung zu erweitern oder sogar zu vervollständigen, ist hier unumgänglich.
Während des 1.Weltkriegs gab es in Europa schätzungsweise zwischen sieben und acht Millionen Kriegsgefangene. In deutschen KGL waren dabei ca. 2,5 Millionen Soldaten aus ganz Europa untergebracht.
In den Gefangenenlagern behielten die Soldaten ihren Status und Rang als Offiziere oder einfache Soldaten. Auch deshalb gab es eine Unterscheidung in Mannschafts- und Offizierslager.
Ebenso wurden die Lager teilweise auch nach Nationalität und sogar Religion getrennt.
Als Beispiel dienen die Kriegsgefangenenlager für Rumänen, Engländer oder Italiener in Straßburg oder aber das sogenannte „Halbmondlager“ für Muslime in Zossen.
Obwohl das Völkerrecht mit der Haager Landkriegsordnung die Behandlung der Kriegsgefangenen klar regelte, erwies sich die Umsetzung als schwierig. Sowohl bei Unterkunft wie auch bei Verpflegung sollten die Gefangenen den eigenen Truppen gleichgestellt sein. Dies wurde aber in der Regel nicht gewährleistet und viele Gefangene starben im Laufe der Zeit an den Folgen der Unterversorgung.
Viele Lager nahmen die Größe von Kleinstädten an und hatten mit der Zeit eine eigene Verwaltung, Ärzte, Werkstätten oder oft auch eine Lagerzeitung. Zudem konnten die Kriegsgefangenen Briefe und Pakete aus der Heimat erhalten, welche das Leben oft etwas erträglicher machten.
Um dem öden Leben des Gefangenenlagers entgegenzuwirken wurden hier Theater-, Orchester- oder auch Sportgruppen gegründet.
Die Verpflegung versuchte man oft mit der Zucht von eigenen Hühnern, Kaninchen oder Ziegen zu verbessern.
Da die deutschen Soldaten an der Front kämpften und es einen Arbeitskräftemangel gab, wurden die Kriegsgefangen in den meisten Fällen zu Arbeitseinsätzen
entsendet. Es bestand Arbeitspflicht, solange es sich nicht um die direkte Arbeit in der Kriegsproduktion handelte. Der Einsatz dort durfte nur freiwillig erfolgen, was aber meist nicht berücksichtigt wurde.
Sowohl in der Industrie wie auch im Bergbau oder Landwirtschaft
wurden Arbeitslager errichtet.
Grundsätzlich galt im 1.Weltkrieg, dass die Gefangenen wie zivile Arbeitskräfte behandelt werden mussten.
Bis heute gibt es nur wenig ausführliche Informationen zum Einsatz der Gefangenen.
Dass der große Teil der entsprechenden Akten bei der Bombardierung des Reichsarchivs in Potsdam 1945 verbrannt ist, kann nur eine Erklärung dafür sein.
Auch wurde in der Vergangenheit wahrscheinlich manche Unternehmens- oder Gemeindegeschichte in Bezug auf diesen doch eher unrühmlichen Teil unerforscht gelassen.
Lagergeld war eine Ersatzwährung, die in Gefangenenlagern anstelle regulären Geldes an die Insassen ausgegeben wurde. Im Falle einer Flucht wollte man damit sicherstellen, dass diese nicht über allgemein gültiges Bargeld verfügen.
Begriffe wie Kriegslagergeld, Kriegsgefangenengeld,
Kriegsgefangenenlagergeld, Gefangenenlagergeld bzw. Gefangenengeld
werden oft im gleichen Kontext genutzt.
Auch wenn es nicht alle Merkmale von Notgeld hat, wird es oft dazu gezählt. Lagergeld kann sowohl in Form von Münzen wie auch als Lagergeldschein existieren. Bei einigen Armeekorps wurden hierfür auch Scheckmarken gedruckt, welche als besondere Form des Papiergeldes zählen. Alleine für das X. Armeekorps der preußischen Armee werden Marken für über 170 verschiedene Lager oder Arbeitskommandos unterschieden.
Mit dem Lagergeld suchte das Kriegsministerium einen Weg, wirtschaftliche Angelegenheiten in den Gefangenenlagern bargeldlos abzuwickeln.
Sabotage, Bestechung und Fluchtversuchen sollte so ein Riegel vorgeschoben werden.
Da es keine zentrale Vorschrift gab, wurde die Ersatzwährung von dem jeweiligen Armeekorps in eigener Zuständigkeit herausgegeben.
Im Fall der Scheckmarken konnten diese durch bestimmte Aufdrucke, Stempel,
Perforationen und Unterschriften
unterschieden und den vielen Kriegsgefangenenlagern zugeordnet werden.
Bei einigen Lagern hatten die Insassen sogar Freigang und durften im nächsten Ort mit den Scheckmarken in vorher bestimmten Geschäften selbst einkaufen. Alkohol war dabei aber immer streng untersagt.
Die Marken waren beim jeweiligen Kommandoführer erhältlich.
Auch Begriffe wie Grubengeld und Zechengeld werden teilweise im Zusammenhang mit Kriegslagergeld verwendet. In einigen Kohlegruben bzw. Zechen wurde für die dort eingesetzten Gefangenen spezielles Geld geprägt oder gedruckt.
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